Unser WASSER - ANALYSEN

Wasser ist Grundlage allen Lebens. Bäche, Flüsse, Seen, Feuchtgebiete und Meere sind Lebensraum einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Wasser ist der wichtigste Bestandteile des Naturhaushaltes. Das Grundwasser ist Trinkwasserspender und Lebensraum zugleich. Wir nutzen Wasser für unsere Ernährung, die tägliche Hygiene und für unsere Freizeitaktivitäten. Außerdem ist Wasser als Energiequelle, Transportmedium und Rohstoff ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Ein effektiver Schutz und der schonende Umgang mit der Ressource Wasser sind Voraussetzung für biologische Vielfalt und eine nachhaltige Nutzung.

Alles ist aus dem Wasser entsprungen!!

Alles wird durch Wasser erhalten!

Ozean, gönn uns dein ewiges Walten.

Wenn du nicht in Wolken sendetest,

Nicht reiche Bäche spendetest,

Hin und her nicht Flüsse wendetest,

Die Ströme nicht vollendetest,

Was wären Gebirge, was Ebnen und Welt?

Du bist's, der das frischeste Leben erhält.

Johann Wolfgang von Goethe

Der menschliche Körper besteht zu über 70 % aus Wasser. Ein Mangel (Dehydration) an Wasser führt beim Menschen zu gesundheitlichen Problemen. Funktionen des Körpers werden eingeschränkt. Fehlt das notwendige Wasser, kann es zu Schwindelgefühl, Durchblutungsstörungen, Erbrechen und Muskelkrämpfen kommen, da bei einer Dehydration die Versorgung der Muskelzellen mit Sauerstoff und Nährstoffen nicht mehr gegeben ist.

 

Wie hoch der tägliche Mindestbedarf liegt, ist unklar. Empfehlungen von 1,5 Litern und mehr pro Tag für einen gesunden, erwachsenen Menschen können wissenschaftlich nicht gestützt werden. Bei einem durchschnittlichen Tageskonsum von 2 Litern werden in 80 Jahren über 55.000 Liter Wasser getrunken. Der Wasserbedarf kann bei erhöhter Temperatur oder intensiver körperlicher Belastung größer sein.

Prüfbericht 2022

Die Analysenergebnisse ergaben keinen Grund zur Beanstandung.

 

 

 

 

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Prüfbericht 2021

Nachstehende Richtzahlen wurden überschritten (LMSVG, TWV, ÖLMB B1): Coliforme Bakterien, Koloniebildende Einheiten bei 22°C, Koloniebildende Einheiten bei 37°C

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Prüfbericht 2020

Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den lebensmittelrechtlichen Vorschriften und ist als Trinkwasser geeignet.

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Prüfbericht 2019

Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den lebensmittelrechtlichen Vorschriften und ist als Trinkwasser geeignet.

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Prüfbericht 2018

Die Analysenergebnisse ergaben keinen Grund zur Beanstandung.

 

 

 

 

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Prüfbericht 2017

Die Analysenergebnisse ergaben keinen Grund zur Beanstandung.

 

 

 

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Prüfbericht 2016

Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den lebensmittelrechtlichen Vorschriften und ist als Trinkwasser geeignet.

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WASSERRECHT

ÖFFENTLICHES WASSERGUT

§ 4. Wasserführende und verlassene Bette öffentlicher Gewässer sowie deren Hochwasserabflußgebiet sind öffentliches Wassergut, wenn der Bund als Eigentümer in den öffentlichen Büchern eingetragen ist. Sie gelten aber bis zum Beweis des Gegenteiles auch dann als öffentliches Wassergut, wenn sie wegen ihrer Eigenschaft als öffentliches Gut in kein öffentliches Buch aufgenommen sind oder in den öffentlichen Büchern ihre Eigenschaft als öffentliches Gut zwar ersichtlich gemacht, aber kein Eigentümer eingetragen ist.

 

Öffentliches Wassergut dient unter Bedachtnahme auf den Gemeingebrauch insbesondere

a) der Erhaltung des ökologischen Zustands der Gewässer,

b) dem Schutz ufernaher Grundwasservorkommen,

c) dem Rückhalt und der Abfuhr von Hochwasser, Geschiebe und Eis,

d) der Instandhaltung der Gewässer sowie der Errichtung und Instandhaltung von Wasserbauten und gewässerkundlicher Einrichtungen,

e) der Erholung der Bevölkerung.

WASSER ALS MENSCHENRECHT

Recht auf Zugang zu sauberem Wasser

Auf Antrag Boliviens erklärte die UN-Vollversammlung am 28. Juli 2010 mit den Stimmen von 122 Ländern und ohne Gegenstimme den Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung zu Menschenrechten.

 

41 Länder enthielten sich der Stimme, darunter USA, Kanada und 18 EU-Staaten. Da Resolutionen der UN-Vollversammlung völkerrechtlich unverbindlich sind, ergeben sich zunächst keine rechtlichen Konsequenzen. Jedoch könnte die neue Resolution nun die Auffassung stützen, dass sauberes Wasser und Sanitäranlagen zu einem „angemessenen“ Lebensstandard gehören und somit aufgrund des völkerrechtlich bindenden Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard enthält, eingeklagt werden. Einige Länder wie Südafrika oder Ecuador haben das Recht auf Wasser in ihre Verfassung übernommen.