DOKUMENTATION VERTRAG

27.09.2022 - Rechtsgrundlage

Ein Rahmenvertrag wird zwischen zwei Unternehmen abgeschlossen und beinhaltet Regelungen, die für alle Einzelverträge gültig sind, welche zukünftig abgeschlossen werden könnten. Der Rahmenvertrag regelt also die grundsätzliche Zusammenarbeit, beinhaltet aber keine detaillierten Vereinbarungen.

 

Begriffserklärung

Der Rahmenvertrag ist in der Wirtschaft ein Vertrag, der den künftigen Abschluss vieler untereinander gleichartiger Einzelverträge zum Inhalt hat, die sich auf den Rahmenvertrag beziehen. Er regelt lediglich die Rahmenbedingungen einer Rechtsbeziehung, die durch spätere Einzelverträge konkretisiert werden muss.

Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. Das Zustandekommen eines Vertrages erfordert somit die Übereinstimmung von, auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichteten Willenserklärungen von zumindest zwei Parteien. 

Begriffsbestimmung

  • Wasseranschlussgebühr: Kosten für den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Objekt
  • Wasserergänzungsabgabe: Zusätzliche Abgaben bei späteren baulichen Veränderungen (Zubau), wodurch sich die Berechnungsgrundlage ändert.
  • Wasserbezugsgebühr: Kosten für das verbrauchte Wasser
  • Wasserzählergebühr:  Kosten für die Bereitstellung und laufende Wartung von gemeindeeigenen Wasserzählern
  • Wasserbereitstellungsgebühr: Kosten für die Bereitstellung der Wasserleitung 
  • Wasserleitungsabgabe: Die Wasserleitungsabgabe ist eine einmalige Abgabe; sie ist für alle jene Baulichkeiten (Gebäude, Betriebe und Anlagen) zu entrichten, die an die Wasserleitung angeschlossen werden oder für die eine Anschlußpflicht an die Wasserleitung besteht. Die Abgabe ist zweckbestimmt und darf nur für den Ausbau der Wasserleitungsanlage verwendet.
  • Wasserbezugsgebühr: Kosten zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Wasserversorgung (ohne gesetzliche Grundlage)

Einhebung einer  Wasserleitungsabgabe durch die Gemeinden - 30.11.2022

21.12.2021 - Gebühren und Kosten in Olbendorf

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Winter 2001

 

Bei der Gemeinderatssitzung am 28.12.2001 wurde nach langen Beratungen mit den Wassergenossenschaften (WG) der Beitritt zum Wasserverband "Unteres Lafnitztal" vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

 

Die WG Dorf und Eisenberg werden sich auflösen. Wirksam mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Güssing.

 

Die WG Bergen und Greiner bestehen weiter.

 

Auszug aus dem Original siehe Download.

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Herbst-Winter 2003

Niederschrift der ordentlichen Sitzung des Bauausschusses am 28.11.2003: 

Anschluss Verband Einstandszahlung      160.000,00 Euro

Jährlich Darlehensrückzahlung                     21.300,00 Euro

(Einhebung pro Haushalt für Darlehen 100,00 Euro pro Jahr)

 

Verband pro m3                                                               0,75 Euro

Haushalt pro m3                                                              1,00 Euro

 

Den Obmännern wird die Übernahme der Wassergenossenschaften durch die Gemeinde Olbendorf angeboten.            

 



Frühjahr 2003

 

Mit einem Stimmzettel konnte zwischen drei Varianten gewählt werden:

 

2003: Sofortiger Beitritt, Abrechnung durch die Gemeinde, kostenlose Übergabe aller Anlagen und Ablieferung des Bargeldes an die Gemeinde, 1.000 Euro Zahlung an die Gemeinde (pro Haushalt bestehende oder nur neue?), Grundgebühr 70 Euro pro Haushalt (pro Jahr?), Wasserpreis 0,80 Euro pro m3

 

2003: Aufgeschobenen Beitritt, 100 Euro pro Haushalt pro Jahr bis einschließlich 2007 (gesamt 500 Euro pro Haushalt), ab 2008: 40 Euro pro Haushalt pro Jahr bis einschließlich 2022 (gesamt 600 Euro pro Haushalt), Wasserpreis 0,80 Euro pro m3, bei Vollbeitritt Anschlussgebühren von 1.300 Euro

 

Was passiert mit neu gegründeten Haushalten? Wem gehören die Anlagen? Wieso eigentlich die Gebühren und wofür?

 

Derzeitiger Nichteintritt, keine Wasserentnahme, keine Kosten, eigene Instandhaltung, bei Beitritt 1.300 Euro Anschlussgebühren pro Haushalt

 

Dann gibt es noch einen weiteren Stimmzettel, der einen ähnlichen Inhalt hat, unterscheidet aber Voll- und Teilbeitritt und gilt für den Zeitraum 2004 bis 2023.

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Teilbeitritt und Vollbeitritt
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Rahmenvertrag

 

Abgeschlossen zwischen der Politischen Gemeinde Olbendorf, vertreten durch die gefertigten Mitglieder des Gemeinderats, einerseits, und den nachstehenden Wassergenossenschaft:

 

Dorf, Bergen, Eisenberg, Greiner und Tulmen

 

vertreten jeweils durch die gefertigten Organe, anderseits, wie folgt:

 

Es wird festgehalten, dass die Gemeinde Olbendorf dem Wasserverband als Vollmitglied beigetreten ist.

 

Die Wassergenossenschaften erklären rechtsverbindlich, dass sie alle jene Verpflichtungen, die die Gemeinde dem Verband gegenüber eingeht, anteilsmäßig - wie im folgenden noch ausgeführt ist - übernehmen und die daraus resultierenden Zahlungen fristgerecht leisten, wobei die Gemeinde diesbezüglich schaden- und klaglos zu halten ist.

 

Die Genossenschaften werden auf die Dauer ihres Bestehens durch die Gemeinde vertreten.

 

Olbendorf, am ............................................

 

Unterschrieben von der Gemeinde in Auftrag von ???



Ein Rechenbeispiel

Wassergenossenschaft Greiner - Tulmen - Haxbach

2003 Haushalte 95

Aufgeschobener Beitritt - Teilbeitritt (Stimmzettel)

 

2003 bis 2007           95 x 500                      47.500 Euro

2008 bis 2022           95 x 600                      57.000 Euro

 

Gesamt                                              104.000 Euro


Wassergenossenschaft Bergen

2003 Haushalte 154

Aufgeschobener Beitritt - Teilbeitritt (Stimmzettel)

 

2003 bis 2007         154 x 500                      77.000 Euro

2008 bis 2022         154 x 600                      92.400 Euro

 

Gesamt                                              169.400 Euro 


Wassergenossenschaft Tulmen

2003 Haushalte 69

Aufgeschobener Beitritt - Teilbeitritt (Stimmzettel)

 

2003 bis 2007           69 x 500                      34.500 Euro

2008 bis 2022           69 x 600                      41.400 Euro

 

Gesamt                                               75.900 Euro


 Wassergenossenschaft Dorf und Eisenberg 

2003 Haushalte 287

Sofortiger Beitritt - Vollbeitritt (Stimmzettel)

 

Kostenlose Übergabe aller Anlagen und Ablieferung des Bargeldes an die Gemeinde

 

2003 bis 2013        287 x 1300                   373.100 Euro

Bargeldübergabe (D 61.313 E 5.801)      67.114 Euro

 

Gesamt                                              440.214 Euro 


Kosten Einstandszahlung an den Wasserverband                160.000 Euro

Darlehensrückzahlung an den Wasserverband jährlich       21.300 Euro

 

Wassergenossenschaft Greiner - Tulmen - Haxbach (TB)   104.000 Euro

Wassergenossenschaft Bergen (TB)                                           169.400 Euro

Wassergenossenschaft Tulmen (TB)                                            75.900 Euro

Wassergenossenschaft Dorf und Eisenberg (VB)                  440.214  Euro

 

Zahlungen an die Gemeinde (2003 bis 2022)         789.514 Euro



Fragen über Fragen

Wer hat die detaillierten Einzelverträge? Wie sieht der Vertrag zum Wasserverband "Unteres Lafnitztal" aus? Und was beinhaltet der? Wie hoch war das Darlehen das jährlich zurückbezahlt werden muss? Und wie lange gilt die Rückzahlung? 

Beim sofortigen Eintritt steht einmal 1.000 Euro pro Haushalt und einmal 1.300 Euro? Wie hoch war der Bargeldbestand, der bei Volleintritt an die Gemeinde übergeben wurde? Welche Kosten haben neue Haushalte zu tragen? Wer zahlt die Sanierung bei Vollbeitritt, wenn wir als Wassergenossenschaft unsere Kosten selber tragen müssen? Die Gemeinde? 

Wer hat den Rahmenvertrag unterschrieben? Der Rahmenvertrag ist im Auftrag von wem unterschrieben worden? Wann ist der Rahmenvertrag unterzeichnet worden? Wieso fehlen die Unterschriften der Vertreter der Wassergenossenschaften? Gibt es Nebenvereinbarungen zum Rahmenvertrag?

Wenn ja, welche?



Fazit

In zwanzig Jahren hat die Gemeinde Olbendorf, laut der Rahmenvereinbarung, etwa 720.000 Euro eingenommen. Nicht gerechnet wurden die Bargeldübernahme, die Zahlungen der neuen Haushalte und die Mehreinnahmen des konsumierten Trinkwassers.

 

Davon wurden 160.000 Euro und eine Darlehensrückzahlung an den Verband bezahlt. Der Vertrag dazu ist nicht bekannt.

 

Habe ich das richtig verstanden? Obwohl die Gemeinde Olbendorf auf einer reichen und reinen Wasserquelle sitzt, wurde zu einem Wasserverband angeschlossen, mit dem Ziel, Wasser einzukaufen, das über 40 km Leitungen angeliefert und in Großanlagen aufbereitet wird? Um eine sichere und saubere Versorgung zu garantieren? Um in einem Katastrophenfall den eigenen Pool füllen zu können? Auch bei einem Blackout garantiert Trinkwasser zu bekommt? Warum will Jennersdorf aussteigen?

 

Mit dem Geld hätte man doch das eigene Versorgungsnetz und die Brunnen auf den neuesten Stand bringen können? Wir wären heute unabhängig und keiner Preisdiktatur ausgeliefert.

Dabei geht es auch anders - autark und sicher. Die Wassergenossenschaft Greiner - Tulmen - Haxbach hat trotz Zahlungen an die Gemeinde Olbendorf das gesamte Netz modernisiert. Es gibt keine alten Leitungen mehr. Die Reinigungsanlage ist auf dem neuesten Stand der Technik. Im nächsten halben Jahr wird ein neuer Brunnen gebaut und eine Photovoltaikanlage installiert, um die Versorgung auch weiterhin zu garantieren. Wir haben es lieber selber in der Hand. Ein erfolgreiches Beispiel aus der Praxis.



Eine unendliche Geschichte

  • Neue Haushalte ab 2003 mussten doppelte Gebühren zahlen
  • Rahmenvertrag lässt Interpretationen offen
  • 2018 Rückzahlung an die Haushalte wurde zugesagt
  • Stillhalteabkommen wurde vereinbart
  • Kalkulation wurde überarbeitet
  • Rückzahlung wurde beschlossen
  • Auszahlung erfolgte nicht
  • 2019 neuerliche Kontaktaufnahme
  • Termine wurden nicht eingehalten
  • Angelegenheit wurde der Landesregierung übergeben
  • Juristische Einschätzung (Dokument) wurde zurückgehalten
  • Ergebnis: keine Rückzahlung an die neuen Haushalte
  • Gemeinderatsbeschluss wurde aufgehoben
  • Beiträge werden zukünftig bei allen Haushalten eingehoben
  • usw, usw, siehe Dokument Causa Wassergenossenschaft
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Causa_Wassergenossenschaft.pdf
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21. November 2022

Laut Bescheid wird für die Baulichkeit mit der Objektnummer 70518 in der KG Olbendorf 31035 eine Wasserleitungsabgabe in Höhe von 4.998,40 Euro festgelegt.

 

Erbrachte Zahlungen von 96.532,92 Euro sind demnach anzurechnen. Laut Aussage eines Gemeindemitarbeiters vom 15. Dezember 2022 wird der Differenzbetrag für Gebührenerhöhungen gut geschrieben.

Echt jetzt - dann haben wir es endlich schwarz auf weiß: Wir bezahlten in der Wassergenossenschaft für 95 Hausanschlüsse und haben eigentlich nur einen Anschluss zu vergebühren, nämlich den zum Hochbehälter.

 

Wir haben gegen den gesamten Bescheid berufen, da für uns die Berechnung nicht nachvollziehbar ist:

  • 1522 m3/h durchnittlicher Wasserdurchfluss, das sind in der Stunde sage und schreibe 1.522.000 Liter in der Stunde
  • 618.142,00 Euro Baukosten - detaillierte Aufstellung fehlt bis heute
  • 284 Euro Einheitssatz ist dann dementsprechend auch in Frage zu stellen

Was steht eigentlich im Vertrag zum Verband "Unteres Lafnitztal" drinnen?


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