Ein Rahmenvertrag wird zwischen zwei Unternehmen abgeschlossen und beinhaltet Regelungen, die für alle Einzelverträge gültig sind, welche zukünftig abgeschlossen werden könnten. Der Rahmenvertrag regelt also die grundsätzliche Zusammenarbeit, beinhaltet aber keine detaillierten Vereinbarungen.
Der Rahmenvertrag ist in der Wirtschaft ein Vertrag, der den künftigen Abschluss vieler untereinander gleichartiger Einzelverträge zum Inhalt hat, die sich auf den Rahmenvertrag beziehen. Er regelt lediglich die Rahmenbedingungen einer Rechtsbeziehung, die durch spätere Einzelverträge konkretisiert werden muss.
Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. Das Zustandekommen eines Vertrages erfordert somit die Übereinstimmung von, auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichteten Willenserklärungen von zumindest zwei Parteien.
Einhebung einer Wasserleitungsabgabe durch die Gemeinden - 30.11.2022
Bei der Gemeinderatssitzung am 28.12.2001 wurde nach langen Beratungen mit den Wassergenossenschaften (WG) der Beitritt zum Wasserverband "Unteres Lafnitztal" vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Die WG Dorf und Eisenberg werden sich auflösen. Wirksam mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Güssing.
Die WG Bergen und Greiner bestehen weiter.
Auszug aus dem Original siehe Download.
Niederschrift der ordentlichen Sitzung des Bauausschusses am 28.11.2003:
Anschluss Verband Einstandszahlung 160.000,00 Euro
Jährlich Darlehensrückzahlung 21.300,00 Euro
(Einhebung pro Haushalt für Darlehen 100,00 Euro pro Jahr)
Verband pro m3 0,75 Euro
Haushalt pro m3 1,00 Euro
Den Obmännern wird die Übernahme der Wassergenossenschaften durch die Gemeinde Olbendorf angeboten.
Mit einem Stimmzettel konnte zwischen drei Varianten gewählt werden:
2003: Sofortiger Beitritt, Abrechnung durch die Gemeinde, kostenlose Übergabe aller Anlagen und Ablieferung des Bargeldes an die Gemeinde, 1.000 Euro Zahlung an die Gemeinde (pro Haushalt bestehende oder nur neue?), Grundgebühr 70 Euro pro Haushalt (pro Jahr?), Wasserpreis 0,80 Euro pro m3
2003: Aufgeschobenen Beitritt, 100 Euro pro Haushalt pro Jahr bis einschließlich 2007 (gesamt 500 Euro pro Haushalt), ab 2008: 40 Euro pro Haushalt pro Jahr bis einschließlich 2022 (gesamt 600 Euro pro Haushalt), Wasserpreis 0,80 Euro pro m3, bei Vollbeitritt Anschlussgebühren von 1.300 Euro
Was passiert mit neu gegründeten Haushalten? Wem gehören die Anlagen? Wieso eigentlich die Gebühren und wofür?
Derzeitiger Nichteintritt, keine Wasserentnahme, keine Kosten, eigene Instandhaltung, bei Beitritt 1.300 Euro Anschlussgebühren pro Haushalt
Dann gibt es noch einen weiteren Stimmzettel, der einen ähnlichen Inhalt hat, unterscheidet aber Voll- und Teilbeitritt und gilt für den Zeitraum 2004 bis 2023.
Abgeschlossen zwischen der Politischen Gemeinde Olbendorf, vertreten durch die gefertigten Mitglieder des Gemeinderats, einerseits, und den nachstehenden Wassergenossenschaft:
Dorf, Bergen, Eisenberg, Greiner und Tulmen
vertreten jeweils durch die gefertigten Organe, anderseits, wie folgt:
Es wird festgehalten, dass die Gemeinde Olbendorf dem Wasserverband als Vollmitglied beigetreten ist.
Die Wassergenossenschaften erklären rechtsverbindlich, dass sie alle jene Verpflichtungen, die die Gemeinde dem Verband gegenüber eingeht, anteilsmäßig - wie im folgenden noch ausgeführt ist - übernehmen und die daraus resultierenden Zahlungen fristgerecht leisten, wobei die Gemeinde diesbezüglich schaden- und klaglos zu halten ist.
Die Genossenschaften werden auf die Dauer ihres Bestehens durch die Gemeinde vertreten.
Olbendorf, am ............................................
Unterschrieben von der Gemeinde in Auftrag von ???
Wassergenossenschaft Greiner - Tulmen - Haxbach
2003 Haushalte 95
Aufgeschobener Beitritt - Teilbeitritt (Stimmzettel)
2003 bis 2007 95 x 500 47.500 Euro
2008 bis 2022 95 x 600 57.000 Euro
Gesamt 104.000 Euro
Wassergenossenschaft Bergen
2003 Haushalte 154
Aufgeschobener Beitritt - Teilbeitritt (Stimmzettel)
2003 bis 2007 154 x 500 77.000 Euro
2008 bis 2022 154 x 600 92.400 Euro
Gesamt 169.400 Euro
Wassergenossenschaft Tulmen
2003 Haushalte 69
Aufgeschobener Beitritt - Teilbeitritt (Stimmzettel)
2003 bis 2007 69 x 500 34.500 Euro
2008 bis 2022 69 x 600 41.400 Euro
Gesamt 75.900 Euro
Wassergenossenschaft Dorf und Eisenberg
2003 Haushalte 287
Sofortiger Beitritt - Vollbeitritt (Stimmzettel)
Kostenlose Übergabe aller Anlagen und Ablieferung des Bargeldes an die Gemeinde
2003 bis 2013 287 x 1300 373.100 Euro
Bargeldübergabe (D 61.313 E 5.801) 67.114 Euro
Gesamt 440.214 Euro
Kosten Einstandszahlung an den Wasserverband 160.000 Euro
Darlehensrückzahlung an den Wasserverband jährlich 21.300 Euro
Wassergenossenschaft Greiner - Tulmen - Haxbach (TB) 104.000 Euro
Wassergenossenschaft Bergen (TB) 169.400 Euro
Wassergenossenschaft Tulmen (TB) 75.900 Euro
Wassergenossenschaft Dorf und Eisenberg (VB) 440.214 Euro
Zahlungen an die Gemeinde (2003 bis 2022) 789.514 Euro
Wer hat die detaillierten Einzelverträge? Wie sieht der Vertrag zum Wasserverband "Unteres Lafnitztal" aus? Und was beinhaltet der? Wie hoch war das Darlehen das jährlich zurückbezahlt werden muss? Und wie lange gilt die Rückzahlung?
Beim sofortigen Eintritt steht einmal 1.000 Euro pro Haushalt und einmal 1.300 Euro? Wie hoch war der Bargeldbestand, der bei Volleintritt an die Gemeinde übergeben wurde? Welche Kosten haben neue Haushalte zu tragen? Wer zahlt die Sanierung bei Vollbeitritt, wenn wir als Wassergenossenschaft unsere Kosten selber tragen müssen? Die Gemeinde?
Wer hat den Rahmenvertrag unterschrieben? Der Rahmenvertrag ist im Auftrag von wem unterschrieben worden? Wann ist der Rahmenvertrag unterzeichnet worden? Wieso fehlen die Unterschriften der Vertreter der Wassergenossenschaften? Gibt es Nebenvereinbarungen zum Rahmenvertrag?
Wenn ja, welche?
In zwanzig Jahren hat die Gemeinde Olbendorf, laut der Rahmenvereinbarung, etwa 720.000 Euro eingenommen. Nicht gerechnet wurden die Bargeldübernahme, die Zahlungen der neuen Haushalte und die Mehreinnahmen des konsumierten Trinkwassers.
Davon wurden 160.000 Euro und eine Darlehensrückzahlung an den Verband bezahlt. Der Vertrag dazu ist nicht bekannt.
Habe ich das richtig verstanden? Obwohl die Gemeinde Olbendorf auf einer reichen und reinen Wasserquelle sitzt, wurde zu einem Wasserverband angeschlossen, mit dem Ziel, Wasser einzukaufen, das über 40 km Leitungen angeliefert und in Großanlagen aufbereitet wird? Um eine sichere und saubere Versorgung zu garantieren? Um in einem Katastrophenfall den eigenen Pool füllen zu können? Auch bei einem Blackout garantiert Trinkwasser zu bekommt? Warum will Jennersdorf aussteigen?
Mit dem Geld hätte man doch das eigene Versorgungsnetz und die Brunnen auf den neuesten Stand bringen können? Wir wären heute unabhängig und keiner Preisdiktatur ausgeliefert.
Dabei geht es auch anders - autark und sicher. Die Wassergenossenschaft Greiner - Tulmen - Haxbach hat trotz Zahlungen an die Gemeinde Olbendorf das gesamte Netz modernisiert. Es gibt keine alten Leitungen mehr. Die Reinigungsanlage ist auf dem neuesten Stand der Technik. Im nächsten halben Jahr wird ein neuer Brunnen gebaut und eine Photovoltaikanlage installiert, um die Versorgung auch weiterhin zu garantieren. Wir haben es lieber selber in der Hand. Ein erfolgreiches Beispiel aus der Praxis.
Laut Bescheid wird für die Baulichkeit mit der Objektnummer 70518 in der KG Olbendorf 31035 eine Wasserleitungsabgabe in Höhe von 4.998,40 Euro festgelegt.
Erbrachte Zahlungen von 96.532,92 Euro sind demnach anzurechnen. Laut Aussage eines Gemeindemitarbeiters vom 15. Dezember 2022 wird der Differenzbetrag für Gebührenerhöhungen gut geschrieben.
Echt jetzt - dann haben wir es endlich schwarz auf weiß: Wir bezahlten in der Wassergenossenschaft für 95 Hausanschlüsse und haben eigentlich nur einen Anschluss zu vergebühren, nämlich den zum Hochbehälter.
Wir haben gegen den gesamten Bescheid berufen, da für uns die Berechnung nicht nachvollziehbar ist:
Was steht eigentlich im Vertrag zum Verband "Unteres Lafnitztal" drinnen?